Interessieren Sie sich für interne Weisungen von Agentur für Arbeit oder Jobcenter?

Sie haben Interesse an internen Regelungen der Agentur für Arbeit (AA) oder des Jobcenters (JC), wissen aber nicht wie sie diese erhalten können?

Das Informationsfreiheitsgesetz bietet die Möglichkeit, diese Regelungen anzufordern.
WICHTIG: Verwenden Sie nicht den Begriff Weisungen. Denn AA und JC arbeiten unter anderem mit Vorschriften, die sich „Weisung“ und „Fachliche Weisung“ nennen. Bei Anforderung von Weisungen erhalten Sie evtl. nur diese und keine weiteren Weisungen bzw. einen Link zu diesen Weisungen im Internet. Verwenden Sie besser die allgemeinen Begriffe „Regelungen“ oder „Vorschriften“.

Für die Anforderung hat die Bundesagentur für Arbeit dieses Kontaktformular ins Internet gestellt. Die Anforderung bei den Jobcenter gestaltet sich schwieriger. Mails an das Postfach des Jobcenters werden abgewiesen. Fax-Nr. werden nicht mehr veröffentlicht. Es bleibt vermutlich nur der Weg über die Briefpost.

Nur in wenigen Fällen können die Anforderung von AA und JC abgelehnt werden. Das Problem bei einer Anforderung: Sie sollten die Information möglichst genau beschreiben. Dabei können wir Ihnen helfen. Wir können Ihnen viele Informationen namentlich nennen, da uns Listen mit Namen oder die Information selbst vorliegen.

Wir können Ihnen allerdings eine vorliegende Information nicht zusenden, da die AA Urheberrechte geltend macht. Deshalb können wir Information der AA erhalten, aber nicht weitergeben. Titel dürfen wir Ihnen natürlich nennen.

Übrigens finden Sie hier in der Antwort der Bundesagentur für Arbeit

  • unter „Korrespondenz“
  • mit Datum 11.11.2024

ein Liste mit Paragraphen aus dem SGB II, zu denen es zusätzliche Regelungen gibt.

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