Ausländische Abschlüsse - Anerkennung

Allgemein

Unterlagen – Zuständigkeit

Nachholen eines Abschlusses

Beratung

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Eine berufliche Tätigkeit erhöht die Chancen auf eine gelungene Integration. Im Ausland erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten lassen sich aber von Arbeitgebern schwer einordnen. Deshalb ist die Vergleichbarkeit mit in Deutschland geltenden Ausbildungsabschlüssen wichtig.  

Sollte Sie darüber hinaus in Deutschland eine berufliche Qualifizierung anstreben, ist die Anerkennung oder Nichtanerkennung von besonderer Bedeutung. Sie hat Auswirkung auf die Förderung durch die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit. Näheres in unserem Beitrag „gelernt – ungelernt“.

Personen mit einem im Ausland erworbenen Ausbildungsabschluss haben Anspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit mit einem vergleichbaren deutschen Abschluss. Voraussetzung: Sie haben den Wohnsitz im Inland.

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Die gesetzlichen Regelungen sind zu finden im Anerkennungsgesetz (BQFG). Das BQFG findet dann Anwendung, wenn in den Vorschriften für einzelne Berufe (bspw. für Krankenpfleger) keine Regelungen zu finden sind.

Benötigte Unterlagen

In der Regel wird benötigt:

  • Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
  • Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde. 

Klären Sie dies aber zunächst mit der zuständigen Stelle.

Zuständigkeit

Im „Anerkennungs-Finder“ auf der Homepage „Anerkennung in Deutschland“ finden Sie die für die Anerkennung zuständigen Einrichtungen. Zusätzlich ist dort ersichtlich, ob eine Anerkennung für die Berufsausübung in Deutschland überhaupt erforderlich ist.

Voraussetzung für die Anerkennung

Voraussetzungen für die Anerkennung der Gleichwertigkeit gemäß § 4 BQFG:

  • Der Ausbildungsnachweis befähigt zur Ausübung einer vergleichbaren Tätigkeit wie die inländische Ausbildung.
  • Es bestehen keine wesentlichen Unterschiede zwischen ausländischer und inländischer Berufsausbildung/Qualifikation.
    Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn
    • sich die Inhalte der ausländischen Ausbildung wesentlich vom Inhalt der inländischen Ausbildung unterscheiden,
    • diese für die Berufsausübung von Bedeutung sind
      und
    • nicht durch nachgewiesene berufliche Tätigkeiten ausgeglichen werden können.

Ist eine Bestätigung der Gleichwertigkeit nicht möglich, so bestätigt der Bescheid der Anerkennungsstelle zumindest die vorhandenen Kenntnisse und die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Referenzausbildung.

Keine volle Anerkennung

Die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Abschluss wurde nicht anerkannt? Im Rahmen des Förderprogramms „“Integration durch Qualifizierung (IQ)“ können Sie eine Beratung erhalten und an Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung ihrer Abschlüsse teilnehmen. Dies gilt auch für Bewerber mit Hochschulabschluss die Hilfe für den Start ins Berufsleben benötigen. Das Programm kann von Kunden der Jobcenter in gemeinsamen Einrichtungen (gE) und der Agentur für Arbeit (AA) in Anspruch genommen werden. 

Wichtig: Lassen Sie sich unbedingt vor Anmeldung zu einer Maßnahme durch gE oder AA beraten. Besonders hinsichtlich der Weitergewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt.

Nachholen eines Berufsabschlusses

Sofern ein ausländischer Berufsabschluss in Deutschland nicht anerkannt werden kann, gilt der Betroffene als ungelernter Arbeitnehmer. Die Arbeitsvermittlung der Agentur für Arbeit kann jetzt die Notwendigkeit für eine komplette Berufsausbildung (§ 81 Abs. 2 SGB III) anerkennen und fördern. Klären Sie die genauen Voraussetzungen mit Ihrem Arbeitsvermittler.

Schulabschluss

Auch die Anerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen kann von Bedeutung sein.

Für die Anerkennung der Allgemeinbildung sind die Bundesländer zuständig. Die Adressen der Anerkennungs- und Beratungsstellen finden Sie in der Datenbank „anabin“. Über die Gleichwertigkeit der Schulabschlüsse mit Abschlüssen in Deutschland entscheiden dabei die „Zeugnisanerkennungsstellen“ der Bundesländer. Deren Anschrift ist ebenfalls in der Datenbank anabin zu finden.

Anerkennungszuschuss

Mit dem Anerkennungszuschuss soll die Aufnahme und der erfolgreiche Abschluss eines Berufsanerkennungsverfahrens gefördert werden. Der Anerkennungsinteressierte ist Empfänger der Förderung.

Beratung

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Die ZSBA ist eine zentrale Anlaufstelle für Fachkräfte aus dem Ausland. Sie begleitet Fachkräfte im Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. Dabei hilft Sie bei Formalitäten und nennt Beratungsangebote, ggf. auch Qualifizierungsangebote. Die ZSBA ist auch bei der Suche nach einem Arbeitgeber behilflich. Eine Kontaktaufnahme ist telefonisch, per Mail oder per Chat möglich. Kontakt siehe unter Links weiter unten.

Die im Februar 2020 neu geschaffene Stelle ist bei der „Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)“ angegliedert.

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit, hier speziell die Berufsbertung im Erwerbsleben (BBiE), hat es sich zur Aufgabe gemacht, betroffene Menschen zu beraten. Dazu gehören

  • Berufswegplanung
  • Verweis an die zuständigen Stellen.

Die Bundesagentur für Arbeit sieht dies Beratung als Baustein zur Versorgung des Arbeitsmarktes mit qualifizierten Fachkräften.


Grundlagen