Allgemein – Bildungszielplanung zur Weiterbildung
Fachkräfteradar – was ist gefragt
Planungen der Agenturen
Allgemein
Weiterbildungsmaßnahmen werden von der Agentur für jedes Kalenderjahr geplant und in einer Bildungszielplanung festgehalten. Interessierten Bewerbern gibt die Planung Anhaltspunkte über die Chancen ihres Bildungswunsches. Ist Ihr Bildungsziel nicht aufgeführt, bedeutet dies zunächst nur, dass nicht alles von vornherein geregelt werden kann. Die Angaben der Bildungszielplanung sollten Sie vor der Beantragung einer Weiterbildung anschauen.
Inhalt der Planungen
Die Bildungszielplanungen sind unterschiedlich aussagekräftig. Mögliche Inhalte
- Art/Fachrichtung der Maßnahmen
- Beginn (I.-IV. Quartal)
- Teilnehmerzahl
- Dauer
Ist Ihr Wunschberuf / Ihre Wunschrichtung nicht aufgeführt, ist eine Förderung nicht ausgeschlossen. Dort liegt evtl. nur nicht der Förderschwerpunkt. Auch können nicht alle Berufe aufgeführt werden können.
Nicht von allen Agenturen haben wir einen Link zur Bildungszielplanung/ Qualifizierungsplanung erhalten.
Überwiegend ist die Planung unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/<name hauptagentur>/institutionen veröffentlicht. Nur Kleinbuchstaben verwenden. Wenn für Ihre Agentur kein Link hinterlegt ist, können Sie die Bildungszielplanung bei Ihrer Agentur anfordern.
Fachkräfteradar – was ist gefragt
Die Wahl des richtigen Berufs bedeutet Arbeitsplatzsicherung. Ihr Arbeitsvermittler wird Sie vor einer geplanten Umschulung beraten. Dabei stützt er sich unter anderem auf den „Fachkräfteradar der Bundesagentur für Arbeit“. Auf diesen können auch Sie zugreifen.
Allerdings ist nicht jeder Beruf hinterlegt und nicht zu jedem hinterlegten Beruf und jeder Region sind Daten vorhanden.
Vorgehen:
- Aufruf der Seite „Faktencheck zum Arbeitsmarkt„
- Thema: „Fachkräfteradar“ wählen
- Berufe: „Beruf“ wählen
- Region: „Bundesland“ oder „Arbeitsmarktregion“ wählen.
Das Verhältnis Arbeitslose : offene Stellen wird angezeigt, wenn Sie den Mauszeiger über die Landkarte bewegen bzw. mit Doppelklick das jeweilige Bundesland markieren.
Planungen
Eine Bildungszielplanung muss erstellt und “ Über ihre Bildungszielplanung informieren die AA die Bildungsträger in geeigneter Weise.“ (Auszug aus den Fachlichen Weisungen zur Weiterbildung). Sie sind somit bei jeder Agentur vorhanden, müssen aber nicht im Internet veröffentlicht werden. Sie haben aber nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Anspruch auf Einsicht.
Falls Ihre Agentur die Planung nicht veröffentlicht: Bildungszielplanung anonym anfordern
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Thüringen
Erfurt – Thüringen-Mitte
Gera – Thüringen-Ost
Nordhausen – Thüringen-Nord
Suhl – Thürringen-Südwest
Faktencheck zum Arbeitsmarkt
-Fachkräfteradar –
http://www.arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de/faktencheck/…/515/7/0/F7/
Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg
Erläuterung der Grafik (Seite 5)
arbeitsmarktmonitor.arbeitsagentur.de/…/322/