Sofern Ihnen eine Wieder-/Einstellungszusage vorliegt, bedeutet dies nicht nur warten auf den Beginn der Tätigkeit. Es bedeutet auch, dass Sie sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen müssen.
Die Agentur für Arbeit kann in vielen Fällen entstandene Kosten erstatten, bietet dies aber oft nicht aktiv an.
Ziel der frühzeitigen Meldung ist es, Arbeitslosigkeit durch sofort beginnende Vermittlungsbemühungen möglichst zu vermeiden.